Führerscheinregelung

Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt. 

 
Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich. 
 
Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist  führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an. 
 
Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

 

Mit Schlüssel 96:

dürfen Sie Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse fahren wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht überschreitet.

 

Klasse BE:

Mit einem Führerschein der Klasse BE dürfen alle Einachsanhänger und Tandemachser  bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht bewegen.

 

Klasse 3:

Alle Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht

 

*alle Angaben ohne Gewähr

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Trailer-King.EU Anhängervermietung und -verkauf, Der Profi für Motorradanhänger © Jörg Lochmann

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